Beitragsordnung
Diese
Beitragsordnung gilt gemäß § 6 der Satzung des Gottfried-Semper-Club Dresden e.V.,
der die Einzelheiten über die Einrichtung von
Mitgliedsbeiträgen, dazu gehören auch die Aufnahmegebühren, regelt. In der
Mitgliederversammlung vom 19.11.2000 wurden folgende Beiträge
beschlossen, die ab dem 01. Januar 2002 in Kraft treten.
1.Jahresbeiträge ab
01.01.2002
a). Ordentliches Mitglied |
90,00
€ |
b). Partner eines ordentlichen
Mitgliedes |
45,00 € |
c). Passives Mitglied |
60,00 € |
d.)
förderndes Mitglied |
freier
Beitrag |
2. Zahlungsweise, Mahnverfahren
a). Der Jahresbeitrag nach Ziffer 1 ist
bis zum 31.03. des
laufenden Geschäftsjahres fällig. Mitglieder, die den Beitrag als
Halbjahresbeitrag bezahlen möchten, müssen die Einzahlung bis zum
28.02. bzw. 31.08 vollzogen
haben. Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird zusätzlich
zum Mitgliedsbeitrag eine Mahn- und Verwaltungsgebühr in Höhe von
2,50 € erhoben.
b). Die Beitragsentrichtung erfolgt
bargeldlos. Mitglieder, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren
teilnehmen, zahlen ihren Beitrag auf das
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Konto Nr. 340
500 089 |
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Stadtsparkasse Dresden |
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BLZ 850 551 42 |
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ein.
Gebühren, die durch fehlende Deckung oder unrichtige Angabe der
Bankdaten entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
3.
Eintritt, Austritt
a). Beim Eintritt in den Club ist eine
einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € zu entrichten.
b). Bei Eintritt in den Club im
laufenden Jahr ist der Beitrag anteilmäßig ab dem dem
Ausstellungsdatum des Mitgliedsausweises folgenden Monat zu zahlen.
c). Der Austritt ist dem
Clubvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. Er kann nur zum Ende des
jeweiligen Kalenderhalbjahres erklärt werden.
Lucas Müller Vorsitzender
Dresden, den 19. November 2001
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