Beitragsordnung
Diese
Beitragsordnung gilt gemäß § 6 der Satzung des Gottfried-Semper-Club Dresden e.V.,
der die Einzelheiten über die Einrichtung von
Mitgliedsbeiträgen, dazu gehören auch die Aufnahmegebühren, regelt. In der
Mitgliederversammlung vom 19.11.2000 wurden folgende Beiträge
beschlossen, die ab dem 01. Januar 2002 in Kraft treten.
1.Jahresbeiträge ab
01.01.2002
a.) Ordentliches Mitglied |
90,00
€ |
b.) Partner eines ordentlichen
Mitgliedes |
45,00 € |
c.) Student, Doktorand |
30,00 € |
d.) Passives Mitglied |
60,00 € |
e.) Förderndes Mitglied |
freier Beitrag |
- Ehrenmitglieder
sind vom Beitrag befreit, ein Spendenbeitrag ist willkommen.
- Langjährige
Mitglieder und Studenten können bei finanzieller Notlage einen
Antrag auf Beitragsreduzierung stellen.
2. Zahlungsweise
a). Der
Jahresbeitrag ist bis zum 25.03. des laufenden Geschäftsjahres zu
zahlen.
Im Falle einer besonderen Finanzsituation sind zwei Zahlungstermine
möglich (25.02. und 25.06.), die mit dem Schatzmeister
abzustimmen sind.
Mit neuen Mitgliedern erfolgt durch den Schatzmeister in Abhängigkeit
vom Aufnahmezeitpunkt eine satzungsgemäße Abstimmung der Beitragshöhe
und des Zahlungstermins.
b). Die Beitragsentrichtung erfolgt bargeldlos,
vorzugsweise mit Einzugsberechtigung über Lastschrifteinzug.
Bankverbindung: |
IBAN DE65
8505 0300 3120 0576 72 |
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Ostsächsische Sparkasse Dresden |
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BIC OSDDDE81XXX |
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In der Mitgliederversammlung am 11. März 2008 beschlossen.
Dresden, den 12. März 2008
Lucas Müller
Vorsitzender |